Hallo, vielleicht kann mir hier jemand einen Tip geben:
Bei meiner vorherigen SB waren die Wände der Boxen gefliest und obwohl sie wusste, dass ein Teil meiner Pferde beschlagen ist, hat niemand Bedenken gehabt, diese auch dort einzustellen. Durch das natürliche Verhalten meiner Pferde (Wälzen etc.) wurden einige Fliesen (wahrscheinlich auch Innenraumfliesen) beschädigt, d.h., sie hatten Sprünge und es sind oberflächlich kleinere Stücke herausgebrochen. Das sieht nicht schön aus (habe Bilder gemacht), schränkt die Nutzung der Boxen aber nicht ein.
Meine ehem. SB hat diese Fliesen wohl vor 10 Jahren selbst an den Wänden angebracht und hängt sehr an ihrem Schaffen.
Jedenfalls hat sie zwar registriert, dass es zu kleineren Beschädigungen kam, hat aber nie was gesagt. Kurz vor dem - ihr derzeit noch nicht bekannten - Weggang von uns präsentierte sie mir einen geänderten Einstellungsvertrag, in dem sie das damals schon seit 5 Monaten ebenfalls dort eingestellte, weitere Pferd aufgenommen und außerdem einen Passus ergänzt hatte, der da sagte, dass ich für Schäden, die durch die Pferde verursacht würden, aufzukommen hätte. Ich wollte damals keinen Stress machen und habe natürlich unterschrieben.
Nach unserem Auszug (die Pferde waren auch schon umgestellt) übergab sie mir dann überraschend ein Angebot einer Firma, die die Fliesen herausstemmen, entsorgen und ersetzen soll. Alles in allem für nicht mal 9 m² 1.180,00 € brutto. Sie sagte, ich solle das doch meiner Haftpflichtversicherung weiterleiten, damit diese den Schaden reguliert. Das habe ich dann auch getan - und erhielt die Absage, weil der Schaden viel zu spät nach dem Entstehen gemeldet wurde und weil diese Beschädigungen eine Art "naturgemäße Abnutzung der Mietsache" seien und das Risiko bei meiner SB liegt.
Gestern bekam ich eine SMS von ihr, dass ich - falls meine Haftpflicht nicht reguliert - den Betrag doch gern in Raten zahlen könne...
Gehe ich damit zu meinem Chef (Anwalt)? Aufgrund der Schadensminderungspflicht meine ich auch, dass ich jedenfalls die Möglichkeit haben muss, den Schaden eventuell selbst beheben oder eine selbst eine Firma beauftragen zu können.