Wem gehört der Weidezaun?

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Wem gehört der Weidezaun?

Beitragvon Lucie » Fr 21. Mai 2010, 16:04

Es gibt natürlich nix schriftliches und auch keinen Pachtvertrag in dem Sinne, da Nutzung gegen Weidepflege und nicht gegen Geld...

Historie:
Eine Freundin meiner SB hatte wie gesagt eine Absprache Nutzung gegen Weidepflege und hat den Zaun (Metallpfosten) gebaut. Als sie gegangen ist, hat sie nur Litze etc. entfernt und die Metallpfosten in der Erde gelassen. Meine SB hat die Weide zu den gleichen Konditionen (Nutzung gegen Pflege) übernommen. Ein Ausgleich bzgl. der Metallpfosten mit ihrer Freundin erfolgte nicht. Über die Pfosten wurde mit dem Eigentümer der Weide nicht gesprochen.
Nun hatten wir ja letztes Jahr etwas Ärger (Pferde ausgebrochen) mit dem Eigentümer der Weide, so dass wir die Weide nicht mehr nutzen dürfen. Nachdem nun mit der Versicherung alles geregelt ist, wollten wir gerne den Zaun abbauen. Litze und Plastikpfähle, die zusätzlich zu den Metallpfosten stehen, dürfen wir auch abbauen. Der Weideeigentümer behauptet jetzt aber, dass die Metallpfosten ihm gehören. Er bringt dabei folgende Argumente:
1. Die Pfosten sind fest mit seinem Grundstück verbunden und deswegen in sein Eigentum übergegangen (meiner Meinung nach Blödsinn, da Metallpfosten kein Fundament haben und nicht fest mit dem Grundstück verbunden sind).
2. Mit Weggang und nicht Entfernung der Pfosten durch die Vorpächter sind die Pfosten in sein Eigentum übergegangen.

Ich sehe das ehrlich gesagt anders - aber hab jetzt nicht so wirklich stichhaltige Argumente an der Hand. Bei einem schriftlichem Pachtvertrag oder wenn wir den Zaun gebaut hätten, wäre das sicherlich einfacher. Aber vielleicht hat ja einer von euch schon Erfahrungswerte.
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Re: Wem gehört der Weidezaun?

Beitragvon Lunargirl » Mi 26. Mai 2010, 08:17

Aaalso, m.E. kann sich der Herr nicht auf § 94 BGB (Wesentliche Bestandteile eines Grundstückes) beziehen und dadurch Eure "besonderen Rechte" ausschalten. Zum einen sind die Pfähle - wie Du schon gesagt hast - nicht fest mit dem Boden verbunden, sondern können jederzeit nahezu rückstandsfrei entfernt werden und zum anderen greift hier wohl eher § 95 BGB, Abs. 1, der da besagt:

"Zu den Bestandteilen eines Grundstücks gehören solche Sachen nicht, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind. ..."

Die Pfähle wurden seinerzeit nur zu dem vorübergehenden Zweck der Einzäunung des Grundstückes genutzt, welches als Koppel ohne Zaun gar nicht verwendbar gewesen wäre...

Nun, ich bin keine Juristin :gruebel:

Hat Deine SB noch Kontakt zu Ihrer Freundin?
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Re: Wem gehört der Weidezaun?

Beitragvon Lucie » Do 27. Mai 2010, 06:53

Die Freundin meiner SB war bereit zu bezeugen, das der Zaun meiner SB gehört. Leider interssiert das den Herrn überhaupt nicht. Wenn wir einen Pfahl entfernen zeigt er uns an... Die Frage ist, ob es das Wert ist. Meine SB will mal bei einem Anwalt nachfragen wie die Chancen (und Kosten) stehen. Aber eigentlich haben wir das ganze abgehakt. Das ist es nicht Wert.
Auf jeden Fall werde ich mir wohl ne Rechtsschutzversicherung zu legen - wer weiß wann man solche Typen wieder trifft...
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Re: Wem gehört der Weidezaun?

Beitragvon Lunargirl » Do 27. Mai 2010, 09:14

Bei dem Streitwert von bis 300,00 € seid Ihr rund 47 Euronen dafür los, dass der Anwalt den Herrn anschreibt. Eine reine Beratung über diesen Gestandswert kostet rund 17 €. Steht halt wirklich die Frage des Kosten-Nutzen-Faktors.

Andererseits geht es ja um das Prinzip.

Zur Frage einer Rechtsschutzversicherung für Dich... Ad...card ist nicht immer Anwalts Liebling! 8-)
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